Kosten Freizeitheim
Aufenthaltskosten
Freizeitheim 1
Im Einzel-/Doppelzimmer:
ab drei Übernachtungen je Bett 10,00 €
bis zu zwei Übernachtungen je Bett 13,00 €
Im Dachgeschossappartement:
ab drei Übernachtungen 27,00 €
bis zu zwei Übernachtungen 32,00 €
zzgl. Pauschale für die Bereitstellung der Bettwäsche von 5,00 €
Freizeitheim 2
Appartement (Doppelbett/Schlafcouch):
ab drei Übernachtungen pro Tag 27,00 € (2 Personen)
Benutzung der Schlafcouch pro Tag 9,00 €
bis zu zwei Nächten pro Tag 32,00 €
Benutzung der Schlafcouch 11,00 €
zzgl. Pauschale für die Bereitstellung der Bettwäsche von 5,00 €
Ausfallgebührenregelung
Ca. sechs Wochen vor Belegungsbeginn geht den angemeldeten Gästen für das Freizeitheim Deitenbach die Rechnung zu. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Belegungsbeginn an den Fußballverband Niederrhein e.V. zu zahlen.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann eine evtl. Stornierung des Aufenthaltes kostenfrei erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages zu leisten.

