Rechtsorgane

Einsprüche und Beschwerden:

Einspruch und Beschwerde sind gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung/WFLV einzulegen. Bei Einsprüchen ist neben der dreifachen Ausfertigung für das Rechtsorgan eine Durchschrift des Einspruchs an die Gruppenleiterin zu senden.

Die Vereine der Niederrheinliga sowie der Landesligen richten ihre Einsprüche per Einschreiben an den Vorsitzenden der Verbands-Spruchkammer, Herrn Wilfried Loskamp, Schüttensteiner Str. 20 a, 46419 Isselburg, Tel. 02874/1212, die Vereine der Bezirksliga Gruppe 1 an den Vorsitzenden der Bezirksspruchkammer 1, Herrn Martin Warmbier, Betramsweg 28, 40880 Ratingen, Tel. 02102/472590, die Vereine der Bezirksliga Gruppe 2 an den Vorsitzenden der Bezirksspruchkammer 2, Herrn Friedrich-Wilhelm Stelkens, Herderstr.7, 47799 Krefeld, Tel. 02151/28185, die Vereine der Bezirksliga Gruppe 3 an den Vorsitzenden der Bezirksspruchkammer 3, Herrn Hans-Günter Drießen, Neue Siedlung 2, 46459 Rees, Tel. 02851/7828.

Die Vereine der Kreisligen richten ihre Einsprüche an den Vorsitzenden der Verbands-Spruchkammer, Herrn Wilfried Loskamp, der eine Kreisspruchkammer mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen wird. Die Einspruchsgebühren betragen gemäß § 48 RuVO/WFLV für die Kreisligen Euro 25,00, Bezirksligen Euro 50,00, Landesligen Euro 50,00 und Verbandsliga Euro 100,00.

Werbebanner
Anzeige