Vereinsinitiativen
Der FVN berät Schulen und Vereine, die eine Zusammenarbeit anstreben. Die folgenden Kooperationsmaßnahmen haben sich dabei in der Vergangenheit bewährt:
- Leitung einer "Freiwilligen Schulsportgemeinschaft"
(regelmäßige Spiel- und Übungsstunden für Schüler/innen) durch einen Vereinsmitarbeiter
- Leitung bzw. Betreuung einer Schulmannschaft durch einen Vereinsmitarbeiter
- Gemeinsame Ausrichtung von Sportveranstaltungen:
z. B. Projekttage, Sportfeste, Fußballturniere ...
- Gegenseitige Hilfe bei der Ausrichtung von Sportveranstaltungen:
z. B. Bereitstellung von Materialien, Sportgeräten, Helfern ...
- Absprache über die Nutzung von Sportstätten und Räumlichkeiten:
z. B. Platzanlage, Turnhalle, Vereinsheim, Aula, Klassenräume ...
- Beteiligung des Vereins an der Gestaltung eines Schulfestes:
z. B. Torwandschießen, Dribbel- oder Jonglierwettbewerb, Elfmeterschießen, Fußball-Dreikampf, Fußball-Fünfkampf
- Ausleihe von Trainingsmaterial für den Sportunterricht:
z. B. Bälle, Markierungshemden, Markierungshütchen ...
- Ausleihe von Vereinstrikots für eine Schulmannschaft
- Angebote des Vereins zur Teilnahme an einem Schnuppertraining:
- Termin außerhalb des Vereins-Jugendtrainings oder
- Termin integriert in das Vereins-Jugendtraining
- Gegenseitige Bekanntmachung von Aktivitäten:
- Bekanntmachung von Vereinsaktivitäten in der Schule
- Bekanntmachung von Schulaktivitäten im Verein
- Einbeziehung der Schule in Vereinsveranstaltungen, z. B.:
- Turnier für Schul- bzw. Klassenmannschaften
- Teilnahme an Spielfesten
- Erwerb des Fußball-Spielabzeichens
- Teilnahme an außersportlichen Veranstaltungen
- Einbeziehung des Vereins in Schulveranstaltungen, z. B.:
- Teilnahme am Schulfest
- Besuch von Aufführungen in der Schule